Donnerstag, 22. Mai 2014



Das gibt es nur in Paraguay kein Wunder, dass die Staatskasse irgendwann leer ist.

Asunción: Strickt nach den Gesichtspunkten der Durchführbarkeit prüft und analysiert das Finanzministerium die beschlossene Rente für Lehrer. Diese wurde durch einen eventuell provozierten Stromausfall gebilligt, wodurch die Verantwortlichkeit an den Staatschef weitergegeben wurde. Dieser kann nun dafür oder dagegen stimmen.

Germán Rojas, Finanzminister der Regierung, stellt klar, dass nur auf die Zahlen geschaut wird. Erst nach der Analyse kann mehr dazu gesagt werden. Allerdings beurteilt er den Fall der paraguayischen Lehrer als total unterschiedlich zu den Kollegen anderer Länder. Wenn beschlossenes Gesetz so in Kraft tritt wie es jetzt ist, kann eine Lehrerin mit 2 Millionen Guaranies pro Monat schon mit 42 Jahren in Rente gehen und bekommt 1.760.000 Guaranies. Damit nimmt sie nach jetzigem Kassenstand einem anderen Rentner vorzeitig seinen Teil der wenigstens 30 Jahre einzahlt und frühestens mit 55 in Rente gehen kann, versichert Rojas.

Des Weiteren wird den weiblichen Lehrkräften pro geborenem Kind ein Jahr auf dem Weg zur Rente gutgeschrieben. Bis zu fünf Kinder kann demnach eine Lehrerin gebären um 5 Jahre eher in Rente gehen zu können. Demnach stehen einer Lehrerin bei gesundem Lebenswandel noch durchschnittlich 40 Jahre ihres Lebens mit Rente bevor. Wie Rojas befürchtet könnte die neue Norm jedoch schon die Rentenkasse der Lehrer in vier Jahren an den Rand des Bankrotts treiben.
Asunción: Jawohl, so etwas kann nur in Paraguay passieren. Am heutigen Dienstag kamen die Abgeordneten zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen um zwei wichtige Themen zu besprechen und darüber abzustimmen, darunter die Rente für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen.

Da während der Sitzung der Strom ausfiel, konnte im Abgeordnetenhaus nicht über das Gesetz für die Reform und Nachhaltigkeit des Steuergesetzes sowie über das Rentengesetz der Lehrer abgestimmt werden. Da im Senat zuvor Änderungen eingebracht wurden und diese in besagter Kammer nicht behandelt wurden schreibt das Gesetz vor, dass diese bei Nichtbehandlung als beschlossen gelten.

Damit erhalten Lehrer öffentlicher Schulen nach Gesetz N° 2.445/03 und dem grünen Licht der Regierung 93% des letzten Gehaltes nach 28 Jahren Dienst während 90% nach 25 Jahren Tätigkeit zur Auszahlung kommen. Bis jetzt erhalten die Lehrkräfte 83% nach 28 Jahren des Lehrens und 87% nach 25 Jahren Arbeit an staatlichen Schulen.

Es Grüsst euch euer Martin